Themen

Sechster Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung

Den sechsten Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland finden Sie hier

Das Bundeskabinett hat den Sechsten Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung beschlossen. Dieser liefert einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Situation der Pflegeversicherung in Deutschland im Zeitraum 2011 bis 2015 und damit kurz vor Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments.
Der Bericht zeigt: Die Verbesserungen, die wir für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte auf den Weg gebracht haben, kommen an. Das ist eine gute Nachricht für die Pflege. Zum 1. Januar 2017 bauen wir die Leistungen für Pflegebedürftige weiter aus. Damit stehen insgesamt fünf Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr für die Pflege zur Verfügung.

Beratung vor Ort verbessert

Außerdem wird die Beratung vor Ort verbessert. Das hilft Pflegebedürftigen und ihren Familien und verbessert die Situation von Pflegekräften in unserem Land.
Der Sechste Pflegebericht zeigt, dass die Leistungen der Pflegeversicherung und die pflegerische Versorgung durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG), vor allem aber durch das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) bereits im Jahr 2015 deutlich ausgebaut und besser auf die Bedürfnisse der Betroffenen und ihrer Angehörigen ausgerichtet werden konnten.