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Bundesverkehrswegeplan

Das Bundeskabinett hat am 3. August 2016 den von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 beschlossen. Dieser wurde zusammen mit den entsprechenden Ausbaugesetzen in den Deutschen Bundestag eingebracht, wo letztlich darüber entschieden wird, welche Verkehrsprojekte mit welcher Dringlichkeit in den kommenden 15 Jahren gebaut und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen.

Der BVWP ist das wichtigste Steuerungsinstrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes. Er umfasst sowohl notwendige Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen als auch Aus- und Neubauprojekte. Die prognostizierten Bedarfe für Erhaltung bzw. Ersatz wurden je Verkehrsträger als Gesamtsumme in den Plan aufgenommen. Bei der projektspezifischen Bewertung von Aus- und Neubaumaßnahmen konzentriert sich der BVWP auf die Vorhaben, die großräumig wirksam sind sowie eine wesentlich kapazitätssteigernde bzw. qualitätsverbessernde Wirkung entfalten. Der letzte BVWP stammt aus dem Jahr 2003 und wurde nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1992 beschlossen. Der nun vorliegende BVWP stellt wichtige verkehrspolitische Weichen für den Planungshorizont bis 2030. Es wird damit eine zentrale verkehrspolitischen Forderung des Koalitionsvertrags der 18. Legislaturperiode umgesetzt.

Der BVWP 2030 zeichnet sich im Gegensatz zu seinen Vorgängern dadurch aus, dass er seriös durchfinanziert ist und eindeutige Prioritäten setzt. Er ist vor allem wegen der umfangreichen Beteiligung der Öffentlichkeit bis zum letzten Projekt transparent gegenüber der Bevölkerung. Der zur Beratung anstehende Entwurf des BVWP steht konsequent für den Grundsatz „Erhalt vor Aus- und Neubau“. Von den insgesamt 269,6 Milliarden Euro werden richtigerweise 141,6 Milliarden Euro in Erhalt und Instandsetzung der bestehenden Infrastruktur investiert. Außerdem werden Engpässe beseitigt und ländliche Regionen erschlossen. Bei den Straßenprojekten werden 75 % der Mittel auf „großräumig bedeutsame Projekte“ konzentriert. Wir haben uns auch dafür eingesetzt, dass wichtige Ortsumfahrungen gebaut werden können. Nach der Veröffentlichung eines ersten Entwurfes des BVWP 2030 im März 2016 konnte ich für die Landkreise Cham und Schwandorf nach intensiven Gesprächen noch deutliche Verbesserungen erreichen. Für die Landkreise Schwandorf und Cham ist es erfreulich, das wir als CSU mit unserer sachlichen Kritik am Entwurf des BVWP am Ende erfolgreich gewesen sind.

Verbesserungen

In den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) hochgestuft worden sind:

  • Der dreispurige Ausbau der B 20 zwischen Rißmannsdorf und Traitsching mit der Umgehung Trebersdorf,
  • der vierspurige Ausbau der B 20 von Cham (B 85) bis Straubing (A 3) sowie
  • die B 85 von Pittersberg nach Schwandorf Nord (A 93) und der B 85-Abschnitt von Schwandorf (A 93) bis Altenkreith.
  • Unverändert im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) eingestuft bleibt das Streckenstück von Wetterfeld bis Altenkreith mit Anschluss der B 16.

In den Vordringlichen Bedarf (VB) hochgestuft wurde:

  • Der vierspurige Ausbau der B 20 von Straubing (A 3) bis Landau (A 92),
  • sowie bei der B 85 der Bereich von Amberg Ost (A6) bis Pittersberg, wo Bundesminister Alexander Dobrindt kürzlich die Baufreigabe erteilt hat.
  • Im Vordringlichen Bedarf ist unverändert der vierspurige Ausbau der B 20 von Cham-Süd bis Chameregg enthalten.

Damit besteht Planungsrecht für einen vierspurigen Ausbau der B 20 von Cham über Straubing nach Landau sowie bei der B 85 von Wetterfeld nach Schwandorf (A93) und von Schwandorf bis zur A6. Das Ziel ist jetzt, die Planungen schnellstmöglich durchzuführen und Baurecht zu erhalten. Dann wird auch gebaut.