Neueinteilung der GRW-Fördergebiete
von Karl Holmeier am
Mit der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ sollen wirtschaftliche Differenzen zwischen den Regionen ausgeglichen werden und strukturschwache Gebiete systematisch gefördert und gestärkt werden. Entsprechend der Bevölkerung in den Fördergebieten wird ein Förderdeckel für alle europäischen Länder festgelegt. Die aktuelle Förderperiode 2014-2021 neigt sich dem Ende zu, weshalb eine Neueinteilung der Fördergebiete notwendig ist. In der aktuellen Förderperiode waren Kommunen in den Landkreisen Schwandorf und Cham als C-Fördergebiet der Regionalen Wirtschaftsförderung eingestuft. Ab 1. Januar 2022 gelten die bisherigen C-Fördergebiete in den Landkreisen Schwandorf und Cham nun als D-Fördergebiete. Damit bleiben die Gebiete GRW-förderfähig, was ein sehr guter Erfolg für unsere ostbayerische Region ist.
Aufgrund der sehr positiven wirtschaftlichen Entwicklung der Tschechischen Republik, besonders auch der Region Pilsen, kommt es in der neuen Förderperiode 2022-2027 zu einer Abstufung vieler Gebiete in Tschechien von A-Fördergebieten zu C-Fördergebieten. Das gute Ergebnis für Ostbayern hängt auch mit den Anspruch zusammen, das Fördergefälle im bayerisch-tschechischen Grenzraum möglichst gering zu halten.