Verlängerung der Überbrückungshilfe III
von Karl Holmeier am
Das Bundesprogramm "Überbrückungshilfe III" ermöglicht Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten für Unternehmen, Soloselbstständige, selbstständige Angehörige der freien Berufe mit hohem Corona-bedingten Umsatzausfall. Bitte beachten Sie auch den Hinweis, dass die FAQ zur Überbrückungshilfe III derzeitig überarbeitet und zeitnah veröffentlicht werden. Die Antragstellung erfolgt über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder.
Mehr Informationen biete ich Ihnen mit folgenden Dokumenten, die Ihnen auch zum Download bereit stehen.