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Bundestag beschließt Ausnahmen für Corona-Geimpfte und - Genesene

von Karl Holmeier am

Der Deutsche Bundestag hat heute, am Donnerstag 6. Mai 2021, Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung und Verbreitung des Coronavirus beschlossen. Der Verordnung der Bundesregierung stimmte er mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen zu.

Ziel dieser Verordnung ist es, hinsichtlich bereits bestehender Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen für getestete Personen eine Gleichstellung von geimpften und genesenen Personen vorzunehmen. Konkret soll es geimpften und genesenen Personen künftig wieder möglich sein, ohne vorherige Testung zum Beispiel Ladengeschäfte zu betreten. Gleiches gilt auch für den Besuch von Zoos oder botanischen Gärten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Friseuren und Fußpflegern.

Zugleich sieht die Verordnung für geimpfte und genesene Personen Erleichterungen und Ausnahmen bei der Beschränkung von Zusammenkünften und dem Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eine Unterkunft vor. Auch mit Blick auf Quarantäneverpflichtungen greifen Ausnahmeregelungen.

Hier finden Sie noch einen Download der Verordnung mit vollständigem Text.