Bewerbungsverfahren

Bewerbung zum Parlamentarischen Patenschafts-Programm (PPP)

Die aktuelle Bewerbungsphase für das 37. Parlamentarische Patenschafts-Programm im Austauschjahr 2020/21 läuft noch bis zum 13. September 2019. 

Auch 2020/2021 bietet das PPP, dann zum 37. Mal, jungen Berufstätigen sowie Schülerinnen und Schülern wieder die Chance, amerikanisches Familien-, College- und Arbeitsleben aus erster Hand kennen zu lernen. Angesprochen sind junge Berufstätige/Auszubildende aus allen Bereichen, die zum Zeitpunkt der Ausreise eine anerkannte, abgeschlossene Berufsausbildung haben. Die Absolvierung eines Freiwilligen Sozialen Jahres bzw. Freiwilligen Ökologischen Jahres sowie die Dauer des Wehr- oder Zivildienst wird begünstigend auf das Alter angerechnet.

Für nähere Informationen zum Programm stehen zur Verfügung:
- das Büro von MdB Karl Holmeier unter Tel. 030/22 77 21 00 und Mail karl.holmeier@bundestag.de sowie
- das Referat für Internationale Austauschprogramme (WI 4) des Deutschen Bundestages unter Tel 030 227 39336 und Mail ppp@bundestag.de
Zusätzliche Informationen zum Berufstätigen-PPP gibt es auch über die Internetadressen: www.bundestag.de/ppp und www.usappp.de.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Schüler müssen zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli) mindestens 15 und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein. Zu diesem Zeitpunkt darf die Schulausbildung noch nicht mit dem Abitur abgeschlossen sein. Bewerben können sich Schüler von Gymnasien oder Real- und Sekundarschulen. 

Ebenfalls bewerben können sich junge Berufstätige und Auszubildende mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die zum Ausreisezeitpunkt (Stichtag: 31. Juli des Ausreisejahres) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und höchstens 24 Jahre alt sind. Geleisteter Grundwehrdienst oder Zivildienst und ein geleistetes freiwilliges soziales, ökologisches oder entwicklungspolitisches Jahr erhöhen die oberen Altersgrenzen entsprechend. Einzelne Berufe im medizinischen und kosmetischen Bereich können in den USA nur mit einer Lizenz ausgeübt werden. Angehörige dieser Berufsgruppen dürfen leider nicht am PPP teilnehmen.

Nicht bewerben können sich Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit und Inhaber einer Greencard.

Wie kann ich mich bewerben?

Sie können sich während der Bewerbungsphase direkt bei www.usappp.de online oder per Post bewerben. Für die postalische Bewerbung verwenden Sie bitte die offizielle orange Bewerbungskarte. 

Ihre Bewerbung muss spätestens zum angegebenen Stichtag über das Online-Formular www.usappp.de oder mit der orangen Bewerbungskarte bei der GIZ eingegangen sein (Datum des Eingangs, nicht des Poststempels). Bewerbungen per E-Mail sind nicht möglich. Auch Bewerbungen, die nicht über das Online-Portal der GIZ oder mit der offiziellen Bewerbungskarte erfolgen, werden nicht berücksichtigt. 

Bewerbungsschluss ist der 13. September 2019!