MdB Karl Holmeier: Versicherte sollen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen
Der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete Karl Holmeier (CSU) ruft zur Teilnahme an den Sozialversicherungswahlen auf. Die Wahl der Selbstverwaltungsorgane der deutschen Sozialversicherungen findet vom 11. April bis zum 1. Juni 2011 statt. Zu diesen wurden vor kurzem die Unterlagen an Wahlberechtigte versendet.
Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und bei den gesetzlichen Krankenversicherungen BARMER GEK, TK, DAK, KKH-Allianz, hkk-Erste Gesundheit, BKK Ernst & Young und HypoVereins-bank BKK erhielten in diesen Tagen die Wahlunterlagen und können ihre Vertreter in der Selbstverwaltung wählen. Hinzu können noch Sozialversicherungsträger kommen, die zum 1. Januar 2011 fusioniert haben und daher zu einem späteren Zeitpunkt wählen.
MdB Karl Holmeier: „Ich bitte die Versicherten, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit Einfluss auf die personelle Zusam-menstellung der Selbstverwaltung zu nehmen“. Die Selbstverwaltung habe viele Gestaltungsmöglichkeiten, weist MdB Holmeier hin. So setze sie den Haushaltsplan und Unfallverhütungsvorschriften fest, ent-schiede über Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und vieles mehr.
„Die Mitglieder der Selbstverwaltung sollten für ihre Arbeit mit einem klaren Mandat der Versicherten ausgestattet sein. Daher muss das Ziel sein, die Wahlbeteiligung deutlich zu steigern,“ so der Abgeordnete. Bei der letzten Wahl 2005 lag sie lediglich bei rund 31 Prozent.
Informationen zum Hintergrund:
Bei den Sozialwahlen wählen Versicherte und Arbeitgeber jeweils ihre Vertreter in das Gremium der Selbstverwaltung in Renten-, Kranken-, und Unfallversicherung. In den letzten Jahrzehnten hat sich allerdings die „Wahl ohne Wahlhandlung“, die sogenannte Friedenswahl, etab-liert. Das heißt, dass nur so viele Kandidaten kandidieren, wie Mandate zu vergeben sind.
Wahlberechtigt sind Beitragszahler und Rentner der Deutschen Ren-tenversicherung Bund und Mitglieder der Ersatzkassen die über 16 Jahre alt sind und in der Europäischen Union, der Schweiz, Island, Liechtenstein oder Norwegen wohnen.
Weitere Informationen zu den Sozialversicherungswahlen sind abrufbar unter
www.sozialversicherungswahlen.de oder www.sozialwahl.de.

