Bundestag beschließt Feuerwehrführerschein bis 7,5 t
Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute (23.03.2011) einstimmig dem von Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer (CSU) vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt, mit dem die bisherige „Feuerwehrführerscheinregelung“ erweitert wird. Hierzu erklärt der CSU-Bundestagsabgeordnete und Verkehrspolitiker für den Wahlkreis Schwandorf/ Cham, MdB Karl Holmeier:
Der CSU-Verkehrsminister Peter Ramsauer hat endlich durchgesetzt, was seinem SPD-Vorgänger jahrelang nicht gelungen ist, nämlich: eine praxisnahe unbürokratische Regelung für den großen Feuerwehrführerschein bis 7,5 t auf den Weg zu bringen. Daran zeigt sich, dass sich der hartnäckige Einsatz der CSU wieder einmal gelohnt hat.
„Mit der gesetzlichen Neuregelung schaffen wir spürbare Erleichterungen für die vielen Ehrenamtlichen bei den Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdiensten, technischen Hilfsdiensten und sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes. Wir stellen damit Rechtssicherheit für die ehrenamtlichen Einsatzfahrer her und verhindern gleichzeitig hohe Kosten für die Kommunen. Außerdem leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau“, so Karl Holmeier.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes können die ermächtigten Landesregierungen die Ausstellung der Fahrberechtigungen entsprechend ihrer regionalen Bedürfnisse selbst ausgestalten. Wichtig ist, dass die Hilfsorganisationen neben der internen Einweisung auch eine organisationsinterne Prüfung auf Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 t durchführen können. Durch den Wegfall unnötiger bürokratischer Hürden wird die Einsatzfähigkeit der freiwilligen Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes erhöht.

